Gruppierungen und Bünde wie die Deutsche Freischar, die als Träger der freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt sind, übernehmen damit auch immer eine besondere Verantwortung für ihre jüngeren Mitglieder. Denn sie handeln nicht nur nach selbst formulierten Zielen und Grundsätzen, sondern auch vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes, das sich seinerseits von anderen Rechtsquellen ableitet, nicht zuletzt von den allgemeinen Menschen- und Freiheitsrechten. Um ihrem selbst gestellten Anspruch nachzukommen, Trägerin der freien Jugendhilfe zu sein, aber auch aus einem ganz traditionellen bündischen Selbstverständnis heraus bemüht sich die Freischar daher um eine Qualifizierung ihres „Leitungspersonals“. Weiterlesen ›